- Heimatprinzip
- Hei|mat|prin|zip 〈n.; -s; unz.〉 Grundsatz des Schweizer Strafrechts, nach dem eigene Staatsangehörige wegen einer im Ausland begangenen Straftat nicht ausgeliefert, sondern im Inland nach dessen Gesetzen bestraft werden
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Hei|mat|prin|zip, das <o. Pl.> (schweiz.): Grundsatz des Strafrechts, nach dem eigene Staatsangehörige, die im Ausland straffällig geworden sind, nicht ausgeliefert, sondern im eigenen Land abgeurteilt werden.
Universal-Lexikon. 2012.